Tutorial Fallmanagement
Die Leitungsebene ist dafür verantwortlich, Schaden von den Beteiligten und der Organisation abzuwenden
Grundlagen - Worum geht es
... Das Fallmanagement/der Interventionsplan bieten einen Rahmen für das Vorgehen bei Verdacht auf Gewalt.
Maßnahmen zur Intervention, d.h., was im Falle eines (begründeten) Verdachts oder einer Vermutung auf Gewalthandlungen konkret zu tun ist, sind als unabhängiger Aufgabenbereich in Kinderschutzprozessen zu konzipieren und betrachten.
Wenn innerhalb einer Institution der Verdacht auf Gewalt an einem Kind/eines*einer Jugendlichen aufkommt, sollte klar sein, wie vorzugehen ist.
Daher braucht es einen im Vorfeld erarbeiteten, an die Abläufe und Verantwortlichkeitsaufteilungen der Institution angepassten Interventionsplan, sodass in dieser Ausnahmesituation rasch und kompetent gehandelt werden kann. Die Basis für die Erstellung eines Interventionsplans ist die Risikoanalyse
Ein Interventionsplan legt fest,
- was bei einer Vermutung bzw. einem begründeten Verdacht auf direkte oder indirekte Gewalt an Kindern/Jugendlichen zu tun ist,
- welche Schritte zum Schutz des betroffenen Kindes getätigt werden
- welche internen und externen Informations- und Meldeabläufe einzuhalten sind
- wie die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Institution in Bezug auf die Interventionskette geregelt sind
- aber auch, wie mit Faschbeschuldigungen oder nicht klärbaren Verdachtsmomenten in der Organisation umgegangen wird
Damit trägt ein Interventionsplan dazu bei, die die Handlungsfähigkeit der Organisation aufrecht zu erhalten und gibt sowohl Mitarbeiter*innen, fachlichen Leiter*innen und Geschäftsführer*innen Sicherheit. Er ist Teil der Qualitätssicherung einer Organisation und damit auch allen Mitarbeiter*innen bekannt
Ziel eines Interventionsplans ist
- eine rasche Klärung eines Verdachts
- eine rasche Beendigung der Gewalthandlung bei Bestätigung des Verdachts
- der nachhaltige Schutz von Betroffenen sowie
- eine rasche, weiterführende Hilfe für alle Beteiligten
Je nach Form der Gewalt, braucht es unterschiedliche Krisenpläne.
Umsetzung
... Oberstes Leitprinzip bei jedem Vorgehen: Das Wohl des Kindes
Ausgangsbasis für das Fallmanagement ist die Risikoanalyse - Mögliche Gewaltfälle werden identifiziert und dazu werden Ablaufschemata entwickelt.
Zentrale Fragen zur Erstellung eines Interventionsplans:
- Wie kann ein Kind innerhalb der Institution auf erlebte Gewalt aufmerksam machen?
- Was hat ein*eine Mitarbeiter*in zu tun, wenn sie den Verdacht hat, dass ein Kind innerhalb oder außerhalb der Institution Gewalt erlebt?
- Wer unterstützt das betroffene Kind, wer den*die Mitarbeiter*in, an die sich das Kind gewendet hat? Gibt es eine*n Kinderschutzbeauftragte*n?
- Wie erfolgt die weitere Klärung, welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
- Wer hat welche Zuständigkeit und Verantwortlichkeit?
- Vorgehen für Rehabilitation zu Unrecht Beschuldigter
Ablauf:
- Situation analysieren und Informationen sammeln
- die Privatsphäre der*des Betroffenen und seiner*ihrer Familie wahren
- faire interne Klärung die beschuldigte Person betreffend (keine Ermittlung)
- falls notwendig, professionelle externe (!) Unterstützung in Anspruch nehmen
(bspw. Kinderschutzzentren, auch: Anzeigenberatung) - Interne Krisenfragen schnell angehen und vorläufig lösen, bevor sie eskalieren (24 Stunden)
Differenzierung – unterschiedliche Kategorien von Krisenfällen:
Interne Fälle: haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende oder sonstige im Auftrag der Organisation Tätige werden verdächtigt, Gewalt gegenüber einem Kind ausgeübt zu haben
Externe Fälle: Mitarbeitende werden
- von einem Kind ins Vertrauen gezogen
- oder werden Zeuge*in von Gewalt, die außerhalb der Organisation stattfindet
- oder haben Grund, solche Gewalt zu vermuten
Gegebenenfalls – Verdacht bei Kooperations-partner*innen:
Der Verdacht fällt auf eine Person, für die rechtlich die Partnerorganisation zuständig ist.
Checklisten, Formulare und Beispiele
... im Zweifelsfall Spezialwissen in einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen